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Änderung der Verpackungsabgrenzungsverordnung (Verordnung 631/2020)
Verordnung vom 31.12.2020

Zusammenfassung

Die 631. Verordnung ändert die Verpackungsabgrenzungsverordnung: Titelkorrektur, Anpassung von Rechtsverweisen, Ergänzung eines Hinweises auf die EU‑Richtlinie 2015/1535 und ein neues Inkrafttretens‑Datum zum 1. Jänner 2021.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/31/2020XXVII
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die 631. Verordnung ändert die Verpackungsabgrenzungsverordnung: Titelkorrektur, Anpassung von Rechtsverweisen, Ergänzung eines Hinweises auf die EU‑Richtlinie 2015/1535 und ein neues Inkrafttretens‑Datum zum 1. Jänner 2021.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird von „(VerpackungsabgrenzungsV)“ zu „(Verpackungsabgrenzungsverordnung)“ geändert.
  • Im § 3 Abs. 2 Z 1 wird die Bezeichnung „AWG 2002“ durch den vollständigen Verweis „des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002“ ersetzt.
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