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Verlängerung der Meldefrist für Kontaktdaten bei Beförderungsunternehmen
Verordnung vom 31.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 632/2020 verlängert die Frist, bis zu der Beförderungsunternehmer Kontaktdaten melden müssen, von 31. Dezember 2020 auf 30. Juni 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 632/2020 verlängert die Frist, bis zu der Beförderungsunternehmer Kontaktdaten melden müssen, von 31. Dezember 2020 auf 30. Juni 2021.

Schwerpunkte

  • Die Frist für die Meldung von Kontaktdaten wird von 31. Dezember 2020 auf 30. Juni 2021 verlängert.
  • Die Regelung gilt für alle Beförderungsunternehmer, die im Sinne der ursprünglichen Verordnung personenbezogene Kontaktdaten erheben müssen.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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