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Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für Masseur/Masseurin
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Masseur/Masseurin, definiert ein umfassendes Berufsprofil und legt die Inhalte sowie den Ablauf der Lehrabschlussprüfung fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Masseur/Masseurin, definiert ein umfassendes Berufsprofil und legt die Inhalte sowie den Ablauf der Lehrabschlussprüfung fest.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Masseur/Masseurin hat eine festgelegte Lehrzeit von drei Jahren und wird im Lehrvertrag geschlechtsspezifisch bezeichnet (Masseur für Männer, Masseurin für Frauen).
  • Das Berufsprofil umfasst administrative Tätigkeiten, Kundenberatung, das sichere Anwenden von Massagetechniken, den Umgang mit Kräutern, Wirkstoffen und physikalischen Anwendungen sowie die Einhaltung von Hygiene‑ und Sicherheitsvorschriften.
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