Zusammenfassung
Die 65. Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Mobilitätsservice ein, legt Kompetenzen in Kundenservice, Vertrieb, Marketing, digitaler Arbeit und Nachhaltigkeit fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft, wobei die alte Ausbildungsordnung zum 30. April 2020 endet.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die 65. Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Mobilitätsservice ein, legt Kompetenzen in Kundenservice, Vertrieb, Marketing, digitaler Arbeit und Nachhaltigkeit fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft, wobei die alte Ausbildungsordnung zum 30. April 2020 endet.Schwerpunkte
- Ein neuer dreijähriger Lehrberuf „Mobilitätsservice“ wird eingeführt, dessen Bezeichnung im Lehrvertrag geschlechtsspezifisch Mobilitätsservicekaufmann bzw. Mobilitätsservicekauffrau lautet.
- Das Berufsprofil definiert Kernkompetenzen in Kundeninformation, Vertrieb, Marketing & E‑Commerce sowie Office‑Management und ergänzt fachübergreifende Bereiche wie Qualitäts‑, Sicherheits‑, Nachhaltigkeits‑ und digitale Arbeit.
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