Zusammenfassung
Die 66. Verordnung legt ab dem 1. Mai 2020 eine dreijährige Ausbildung zum Lehrberuf Personaldienstleistung fest, definiert ein umfangreiches Kompetenzprofil und regelt den Übergang von der vorherigen Ausbildungsordnung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die 66. Verordnung legt ab dem 1. Mai 2020 eine dreijährige Ausbildung zum Lehrberuf Personaldienstleistung fest, definiert ein umfangreiches Kompetenzprofil und regelt den Übergang von der vorherigen Ausbildungsordnung.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Personaldienstleistung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Die Verordnung definiert ein umfassendes Berufs‑ und Kompetenzprofil, das Kunden‑ und Personal‑Management, Office‑Management, Beschaffung, Marketing, digitales Arbeiten, Qualitäts‑ und Sicherheitsmanagement sowie Nachhaltigkeit umfasst.
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