Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Mai 2020 die einheitliche dreijährige Ausbildung für Reisebüroassistent/innen fest, definiert deren Berufsprofil und beendet die vorherige Regelung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Mai 2020 die einheitliche dreijährige Ausbildung für Reisebüroassistent/innen fest, definiert deren Berufsprofil und beendet die vorherige Regelung.Schwerpunkte
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
- Die bisherige Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit.
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