Temporäres Fahrverbot für lange LKW‑Gespanne auf den Abfahrtsrampen der A13 bei Innsbruck Süd
Verordnung vom 07.01.2020Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet von 15. Januar bis 30. Juni 2020 das Befahren der Abfahrtsrampen der A13 Brennerautobahn bei Innsbruck Süd für LKWs und Gespanne über 12 Meter Länge, von Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr, mit Ausnahmen für lokalen Verkehr in bestimmten Gemeinden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/7/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet von 15. Januar bis 30. Juni 2020 das Befahren der Abfahrtsrampen der A13 Brennerautobahn bei Innsbruck Süd für LKWs und Gespanne über 12 Meter Länge, von Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr, mit Ausnahmen für lokalen Verkehr in bestimmten Gemeinden.Schwerpunkte
- Ein temporäres Fahrverbot gilt für Lastkraftfahrzeuge und Gespanne mit einer Gesamtlänge über 12 Meter auf den Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Innsbruck Süd von Montag bis Samstag, jeweils zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr.
- Ausgenommen vom Verbot ist der Ziel‑ oder Quellverkehr innerhalb der genannten Gemeinden (z. B. Natters, Mutters, Schönberg im Stubaital usw.).
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