<!--[-->Ausbildungsordnung für Versicherungskaufmann/-kauffrau (2020)<!--]-->
Ausbildungsordnung für Versicherungskaufmann/-kauffrau (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt ab 1. Mai 2020 die dreijährige Ausbildung von Versicherungskaufleuten, definiert deren Kompetenzen und ersetzt die vorherige Ausbildungsordnung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt ab 1. Mai 2020 die dreijährige Ausbildung von Versicherungskaufleuten, definiert deren Kompetenzen und ersetzt die vorherige Ausbildungsordnung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen (Kundenakquise, Auftragsbearbeitung, Office‑Management) und fachübergreifende Kompetenzen (Arbeiten im betrieblichen Umfeld, Qualitäts‑ und Sicherheitsbewusstsein, digitales Arbeiten).
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