Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt das Schließen von Betrieben und erweitert das Beförderungsrecht, um COVID‑19‑Infizierte vom öffentlichen Verkehr auszuschließen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2020XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt das Schließen von Betrieben und erweitert das Beförderungsrecht, um COVID‑19‑Infizierte vom öffentlichen Verkehr auszuschließen.Schwerpunkte
- Die im Epidemiegesetz vorgesehenen Maßnahmen können nun auch bei Auftreten von COVID‑19 auf Betriebe angewendet werden.
- In § 1 der Beförderungsverordnung wird das Wort „Cholera“ um die Bezeichnung „COVID‑19“ ergänzt, sodass COVID‑19 als meldepflichtige Krankheit gilt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.