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COVID‑19‑Betriebs‑ und Beförderungsbeschränkungen 2020
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt das Schließen von Betrieben und erweitert das Beförderungsrecht, um COVID‑19‑Infizierte vom öffentlichen Verkehr auszuschließen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2020XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt das Schließen von Betrieben und erweitert das Beförderungsrecht, um COVID‑19‑Infizierte vom öffentlichen Verkehr auszuschließen.

Schwerpunkte

  • Die im Epidemiegesetz vorgesehenen Maßnahmen können nun auch bei Auftreten von COVID‑19 auf Betriebe angewendet werden.
  • In § 1 der Beförderungsverordnung wird das Wort „Cholera“ um die Bezeichnung „COVID‑19“ ergänzt, sodass COVID‑19 als meldepflichtige Krankheit gilt.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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