<!--[-->Novelle zur vorgezogenen Lenkberechtigung B – neue Theorieeinweisung, gender‑neutrale Sprache & Fahrzeugkennzeichnung<!--]-->
Novelle zur vorgezogenen Lenkberechtigung B – neue Theorieeinweisung, gender‑neutrale Sprache & Fahrzeugkennzeichnung
Verordnung vom 02.03.2020

Zusammenfassung

Die 4. Novelle zur Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für Klasse B führt eine verpflichtende theoretische Einweisung, gender‑neutrale Formulierungen und die Möglichkeit einer Kennzeichnung von Trainingsfahrzeugen ein.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/2/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 4. Novelle zur Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für Klasse B führt eine verpflichtende theoretische Einweisung, gender‑neutrale Formulierungen und die Möglichkeit einer Kennzeichnung von Trainingsfahrzeugen ein.

Schwerpunkte

  • Vor Beginn der Ausbildungsfahrten muss zusätzlich zu der bereits vorgeschriebenen Schulung eine theoretische Einweisung von mindestens einer Unterrichtseinheit durchgeführt werden.
  • Die Formulierung „der oder die Begleiter“ wird in beiden Absätzen zu „der oder ein Begleiter“ geändert, um geschlechtergerechte Sprache zu fördern.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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