Zusammenfassung
Die Verordnung legt für März 2020 Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird. Dabei werden für rund 150 Städte weltweit unterschiedliche Prozentsätze angegeben.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/6/2020XXVII
Personalwesen des öffentlichen Dienstes
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für März 2020 Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird. Dabei werden für rund 150 Städte weltweit unterschiedliche Prozentsätze angegeben.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 2‑3 des Gehaltsgesetzes 1956 als Rechtsgrundlage.
- Sie legt für den Monat März 2020 für mehr als 150 Städte weltweit individuelle Hundertsätze fest, die die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.