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Limit‑Verordnung 2020/21 – Höchstbeträge für kostenfreie Schulbücher
Verordnung vom 06.03.2020

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2020/21 legt für das Schuljahr 2020/21 Höchstbeträge pro Schüler*in und Schulform fest, die für die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern verwendet werden dürfen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend3/6/2020XXVII
Familie
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2020/21 legt für das Schuljahr 2020/21 Höchstbeträge pro Schüler*in und Schulform fest, die für die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern verwendet werden dürfen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jede Schulform ein Höchstbudget pro Schüler*in fest, das für die Bereitstellung von Schulbüchern verwendet werden darf.
  • Die Limits umfassen sowohl das Schulform‑Limit als auch ein separates Limit für Religionsbücher.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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