Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet alle einreisenden oder durchreisenden Personen, sich bei Verdacht auf COVID‑19 einer medizinischen Überprüfung zu unterziehen, und erlaubt Sicherheitsbehörden die Unterstützung der Gesundheitsbehörden, auch mit Zwangsmitteln.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/6/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet alle einreisenden oder durchreisenden Personen, sich bei Verdacht auf COVID‑19 einer medizinischen Überprüfung zu unterziehen, und erlaubt Sicherheitsbehörden die Unterstützung der Gesundheitsbehörden, auch mit Zwangsmitteln.Schwerpunkte
- Einreisende und Durchreisende müssen sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung unterziehen.
- Die Überprüfung beinhaltet die Erfassung von Reisebewegungen, Kontakten zu Infizierten und die Messung der Körpertemperatur.
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