Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet die Landung von Personenflugzeugen aus acht definierten SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten in Österreich, lässt jedoch Ausnahmen für Fracht‑, Einsatz‑ und Rettungsflüge zu und gilt nur zwei Wochen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/9/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet die Landung von Personenflugzeugen aus acht definierten SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten in Österreich, lässt jedoch Ausnahmen für Fracht‑, Einsatz‑ und Rettungsflüge zu und gilt nur zwei Wochen.Schwerpunkte
- Passagierflugzeuge aus den genannten Risikogebieten dürfen nicht in Österreich landen.
- Ausnahmen gelten für Fracht‑, Einsatz‑, Ambulanz‑ und Überstellungsflüge; der Minister kann weitere Ausnahmen aus humanitären Gründen genehmigen.
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