Änderung der Verordnung zum Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten
Verordnung vom 10.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. März 2020 ergänzt das bestehende Luftfahrt‑Landeverbot, indem sie Italien als neues SARS‑CoV‑2‑Risikogebiet einstuft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/10/2020XXVII
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Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. März 2020 ergänzt das bestehende Luftfahrt‑Landeverbot, indem sie Italien als neues SARS‑CoV‑2‑Risikogebiet einstuft.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird geändert, um die Liste der Risikogebiete zu aktualisieren – Italien wird als neues Risikogebiet aufgenommen.
- Die Rechtsgrundlage für das Landeverbot ist § 25 des Epidemiegesetzes von 1950, ergänzt durch die Bundesministeriengesetz‑Novelle 2020.
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