Zusammenfassung
Die Verordnung stellt den Passagier‑Schienenverkehr aus Italien wegen des SARS‑CoV‑2‑Ausbruchs ein, gilt nicht für Güterzüge und endet am 3. April 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/10/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung stellt den Passagier‑Schienenverkehr aus Italien wegen des SARS‑CoV‑2‑Ausbruchs ein, gilt nicht für Güterzüge und endet am 3. April 2020.Schwerpunkte
- Der Passagier‑Schienenverkehr aus Italien wird bis zum 3. April 2020 eingestellt.
- Die Regelung gilt nicht für den Güterverkehr und für Züge, die ohne kommerziellen Halt in Österreich verkehren.
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