Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Schweiz und Liechtenstein (10‑Tage‑Regelung)
Verordnung vom 13.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung führt für zehn Tage nach ihrer Veröffentlichung am 13. März 2020 vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Schweiz und Liechtenstein ein; das Überschreiten ist nur an offiziellen Grenzübergangsstellen erlaubt.Bundesministerium für Inneres3/13/2020XXVII
Grenze
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt für zehn Tage nach ihrer Veröffentlichung am 13. März 2020 vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Schweiz und Liechtenstein ein; das Überschreiten ist nur an offiziellen Grenzübergangsstellen erlaubt.Schwerpunkte
- Nur an offiziellen Grenzübergangsstellen darf die Grenze zu Schweiz und Liechtenstein überschritten werden.
- Die Verordnung gilt ab dem Tag ihrer Kundmachung (13. März 2020) und endet zehn Tage später (23. März 2020).
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