Erweiterung des Landeverbots für Flugzeuge aus Risikogebieten (Schweiz, Frankreich, Spanien)
Verordnung vom 13.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung vom 13. März 2020 erweitert das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten um die Schweiz, Frankreich und Spanien. Das Inkrafttreten der neuen Regelung erfolgt am 16. März 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/13/2020XXVII
Gesundheit
Luftverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 13. März 2020 erweitert das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten um die Schweiz, Frankreich und Spanien. Das Inkrafttreten der neuen Regelung erfolgt am 16. März 2020.Schwerpunkte
- Die Liste der Risikogebiete wird um die Länder Schweiz, Frankreich und Spanien erweitert.
- Der bisherige Wortlaut von § 3 wird zu Absatz 1 umbenannt und ein neuer Absatz 2 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der neuen Ziffern regelt.
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