Änderung der Verordnung zum Landeverbot für Flugzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten
Verordnung vom 15.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung von 15. März 2020 erweitert das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten um vier weitere Länder (UK, Niederlande, Russland, Ukraine) und legt das Inkrafttreten auf den 17. März 2020 fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/15/2020XXVII
Umwelt
Luftfahrt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 15. März 2020 erweitert das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS‑CoV‑2‑Risikogebieten um vier weitere Länder (UK, Niederlande, Russland, Ukraine) und legt das Inkrafttreten auf den 17. März 2020 fest.Schwerpunkte
- Die Änderung beruht auf dem Epidemiegesetz (§ 25) und der Bundesministeriengesetz‑Novelle von 2020.
- Vier neue Länder (Vereinigtes Königreich, Niederlande, Russische Föderation, Ukraine) werden als Risikogebiete eingestuft.
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