Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2021 eine Obergrenze von 5 Mrd. € für staatliche Kurzarbeitsbeihilfen fest und beruft sich dabei auf § 13 Abs. 1 des AMPFG.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend1/4/2021XXVII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2021 eine Obergrenze von 5 Mrd. € für staatliche Kurzarbeitsbeihilfen fest und beruft sich dabei auf § 13 Abs. 1 des AMPFG.Schwerpunkte
- Für das Jahr 2021 wird die finanzielle Obergrenze für Kurzarbeitsbeihilfen auf 5 000 Millionen Euro festgesetzt.
- Die Festlegung der Obergrenze erfolgt auf Grundlage von § 13 Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik‑Finanzierungsgesetzes.
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