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Vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Tschechien und Slowakei (Jan 2021)
Verordnung vom 08.01.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 8. Jänner 2021 führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Tschechien und zur Slowakei ein, gültig vom 9. bis 18. Jänner 2021.
Bundesministerium für Inneres1/8/2021XXVII
Grenze
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 8. Jänner 2021 führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Tschechien und zur Slowakei ein, gültig vom 9. bis 18. Jänner 2021.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt temporär Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Tschechien und zur Slowakei ein.
  • Die Kontrollen gelten ausschließlich für den Verkehr zu Lande und nur an offiziellen Grenzübergangsstellen.
Dokumente (PDFs)
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Nehammer Karl, MSc

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