<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Einreiseverordnung (März 2021)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Einreiseverordnung (März 2021)
Verordnung vom 08.03.2021

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Einreiseverordnung wird angepasst: Testgültigkeit wird je nach Testart unterschieden, Finnland und Griechenland werden aus der Länderliste gestrichen, und die Änderungen gelten ab 11. März 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/8/2021XXVII
Grenze

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Einreiseverordnung wird angepasst: Testgültigkeit wird je nach Testart unterschieden, Finnland und Griechenland werden aus der Länderliste gestrichen, und die Änderungen gelten ab 11. März 2021.

Schwerpunkte

  • Die zulässige Zeitspanne nach einem positiven Test wird unterschieden: bei molekularbiologischen Tests mehr als 72 Stunden, bei Antigen‑Tests mehr als 48 Stunden.
  • In der Länderliste (Anlage A) wurden die Einträge „Finnland“ und „Griechenland“ entfernt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Anschober Rudolf © Parlamentsdirektion

Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.