Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung‑BMK legt ab 9. März 2021 die einheitliche Grundausbildung für neue Bedienstete des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/9/2021XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung‑BMK legt ab 9. März 2021 die einheitliche Grundausbildung für neue Bedienstete des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des BMK, die nach dem VBG 1948 oder einem Dienstvertrag zur Grundausbildung verpflichtet sind; Ausnahmen sind das Patentamt und bereits in der alten BMVIT‑Ausbildung eingeteilte Personen.
- Ziel ist eine zukunftsorientierte Ausbildung, die fachliche Kenntnisse, ressortspezifisches Wissen und ein Verständnis der österreichischen Institutionen sowie der EU vermittelt.
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