Zusammenfassung
Die Verordnung 109/2021 ändert die Grundausbildungs‑Verordnung des BMK, indem sie das Fristende von 31.12.2021 auf 31.12.2023 verschiebt und die Bezeichnung „GAusbVO‑BMVIT“ zu „Grundausbildungsverordnung‑BMK“ umbenennt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/9/2021XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 109/2021 ändert die Grundausbildungs‑Verordnung des BMK, indem sie das Fristende von 31.12.2021 auf 31.12.2023 verschiebt und die Bezeichnung „GAusbVO‑BMVIT“ zu „Grundausbildungsverordnung‑BMK“ umbenennt.Schwerpunkte
- Das Fristdatum in der Verordnung wird von 31.12.2021 auf 31.12.2023 verschoben, wodurch die Übergangsfrist um zwei Jahre verlängert wird.
- Die bisherige Abkürzung „GAusbVO‑BMVIT“ wird durch die klarere Bezeichnung „Grundausbildungsverordnung‑BMK“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.