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Änderung der Grundausbildungs‑Verordnung im BMK – Frist bis 31.12.2023
Verordnung vom 09.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 109/2021 ändert die Grundausbildungs‑Verordnung des BMK, indem sie das Fristende von 31.12.2021 auf 31.12.2023 verschiebt und die Bezeichnung „GAusbVO‑BMVIT“ zu „Grundausbildungsverordnung‑BMK“ umbenennt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/9/2021XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung 109/2021 ändert die Grundausbildungs‑Verordnung des BMK, indem sie das Fristende von 31.12.2021 auf 31.12.2023 verschiebt und die Bezeichnung „GAusbVO‑BMVIT“ zu „Grundausbildungsverordnung‑BMK“ umbenennt.

Schwerpunkte

  • Das Fristdatum in der Verordnung wird von 31.12.2021 auf 31.12.2023 verschoben, wodurch die Übergangsfrist um zwei Jahre verlängert wird.
  • Die bisherige Abkürzung „GAusbVO‑BMVIT“ wird durch die klarere Bezeichnung „Grundausbildungsverordnung‑BMK“ ersetzt.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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