Zusammenfassung
Die Verordnung regelt für das Schuljahr 2020/21 die Termine, den Ablauf und Sonderbedingungen der Abschlussprüfungen an öffentlichen Mittel‑ und höheren Schulen, inklusive Ergänzungsunterricht und Ausnahmeregelungen bei Quarantäne.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/8/2021XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt für das Schuljahr 2020/21 die Termine, den Ablauf und Sonderbedingungen der Abschlussprüfungen an öffentlichen Mittel‑ und höheren Schulen, inklusive Ergänzungsunterricht und Ausnahmeregelungen bei Quarantäne.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle öffentlichen mittleren und höheren Schulen und regelt die Durchführung der Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21.
- Für die letzte Schulstufe der höheren Schulen endet das reguläre Unterrichtsjahr am 2. Mai 2021; danach findet vom 3. Mai bis 18. Mai 2021 ein verpflichtender Ergänzungsunterricht statt.
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