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Korrektur des Monatsnamens in der COVID‑19‑Einreiseverordnung
Verordnung vom 19.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 19. März 2021 korrigiert in § 14 Absatz 13 der COVID‑19‑Einreiseverordnung das Wort „März“ zu „Mai“, um die Fristangabe zu berichtigen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/19/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 19. März 2021 korrigiert in § 14 Absatz 13 der COVID‑19‑Einreiseverordnung das Wort „März“ zu „Mai“, um die Fristangabe zu berichtigen.

Schwerpunkte

  • In § 14 Absatz 13 wird das Wort „März“ durch das Wort „Mai“ ersetzt, um die Fristangabe zu korrigieren.
  • Die Änderung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung, dem 19. März 2021, in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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