Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. März 2021 korrigiert in § 14 Absatz 13 der COVID‑19‑Einreiseverordnung das Wort „März“ zu „Mai“, um die Fristangabe zu berichtigen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/19/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. März 2021 korrigiert in § 14 Absatz 13 der COVID‑19‑Einreiseverordnung das Wort „März“ zu „Mai“, um die Fristangabe zu berichtigen.Schwerpunkte
- In § 14 Absatz 13 wird das Wort „März“ durch das Wort „Mai“ ersetzt, um die Fristangabe zu korrigieren.
- Die Änderung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung, dem 19. März 2021, in Kraft.
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