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Abschnittsgeschwindigkeitsüberwachung auf der A 21 (2021)
Verordnung vom 22.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn künftig mit einer Geschwindigkeitsmessanlage überwacht werden und verlangt die öffentliche Ankündigung von Beginn und Ende dieser Messstrecken.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/22/2021XXVII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn künftig mit einer Geschwindigkeitsmessanlage überwacht werden und verlangt die öffentliche Ankündigung von Beginn und Ende dieser Messstrecken.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 21 zwischen den Kilometer‑Marken 12,02 und 19,19.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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