Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn künftig mit einer Geschwindigkeitsmessanlage überwacht werden und verlangt die öffentliche Ankündigung von Beginn und Ende dieser Messstrecken.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/22/2021XXVII
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn künftig mit einer Geschwindigkeitsmessanlage überwacht werden und verlangt die öffentliche Ankündigung von Beginn und Ende dieser Messstrecken.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 21 zwischen den Kilometer‑Marken 12,02 und 19,19.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.
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