Satzung zum Kollektivvertrag über Corona‑Tests in privaten Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 23.03.2021Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag über Corona‑Tests für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung. Er gilt für alle privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen öffentliche Träger, und tritt am 24. März 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit3/23/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag über Corona‑Tests für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung. Er gilt für alle privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen öffentliche Träger, und tritt am 24. März 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Satzung gilt für alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in ganz Österreich, jedoch nicht für öffentlich‑rechtliche Einrichtungen.
- Der fachliche Geltungsbereich umfasst alle Einrichtungen, deren Hauptzweck die außerbetriebliche Erwachsenenbildung ist und die nach arbeitsmarktrechtlichen oder förderrechtlichen Vorschriften anerkannt sind.
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