Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Abschnitte der A4 Ost‑Autobahn fest, in denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird, und hebt die vorherige Regelung von 2020 auf.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/23/2021XXVII
Umwelt
Verkehr
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Abschnitte der A4 Ost‑Autobahn fest, in denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird, und hebt die vorherige Regelung von 2020 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A4 Ost‑Autobahn, die von km 24,72 bis km 34,61 (Richtung Ungarn) und von km 34,68 bis km 24,87 (Richtung Wien) reichen.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen den Verkehrsteilnehmern öffentlich angekündigt werden.
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