Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. März 2021 wird geändert: In § 2 wird das Datum „29. März 2021“ durch „28. April 2021“ ersetzt, sodass die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen einen Monat später beginnt.Bundesministerium für Inneres3/26/2021XXVII
Grenze
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. März 2021 wird geändert: In § 2 wird das Datum „29. März 2021“ durch „28. April 2021“ ersetzt, sodass die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen einen Monat später beginnt.Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 2 wird geändert: Die Formulierung „29. März 2021“ wird durch „28. April 2021“ ersetzt, wodurch das Datum für den Beginn der Grenzkontrollen verschoben wird.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes, das dem Innenminister die Befugnis gibt, Grenzkontrollen vorübergehend wieder einzuführen.
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