<!--[-->Änderung der Fristen für die elektronische Einreichung von Corona‑Steuererleichterungen<!--]-->
Änderung der Fristen für die elektronische Einreichung von Corona‑Steuererleichterungen
Verordnung vom 26.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung zur elektronischen Einreichung von Anträgen wegen Corona‑Steuererleichterungen wird hinsichtlich Fristen angepasst und tritt zum 1. April 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen3/26/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung zur elektronischen Einreichung von Anträgen wegen Corona‑Steuererleichterungen wird hinsichtlich Fristen angepasst und tritt zum 1. April 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Frist für die elektronische Einreichung von Anträgen wird von 31. März 2021 auf 30. Juni 2021 verlängert.
  • Der Stichtag 4. März 2021 wird auf den 10. Juni 2021 verschoben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.