Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 ändert die Richtlinien zum Lockdown‑Umsatzersatz II, legt neue Ober‑ und Untergrenzen fest und bezieht sich auf aktuelle EU‑Beihilfenentscheidungen.Bundesministerium für Finanzen3/26/2021XXVII
Wirtschaft
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 ändert die Richtlinien zum Lockdown‑Umsatzersatz II, legt neue Ober‑ und Untergrenzen fest und bezieht sich auf aktuelle EU‑Beihilfenentscheidungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung aktualisiert die Bezugnahme auf EU‑Kommissionsentscheidungen aus den Jahren 2020‑2021, die die rechtliche Grundlage für die Finanzhilfen bilden.
- Der maximale Lockdown‑Umsatzersatz wird auf €800 000 begrenzt; dieser Betrag kann durch bereits erhaltene Förderungen nach dem Beihilferahmen reduziert werden.
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