<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Einreiseverordnung (2021)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Einreiseverordnung (2021)
Verordnung vom 29.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die COVID‑19‑Einreiseverordnung: Sie führt neue Regeln zur Gültigkeit von Test‑Ergebnissen, legt eine 28‑Tage‑Nachweis‑Pflicht fest, streicht Norwegen aus einer Ausnahmeliste und definiert Hochinzidenz‑Staaten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/29/2021XXVII
Grenze
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die COVID‑19‑Einreiseverordnung: Sie führt neue Regeln zur Gültigkeit von Test‑Ergebnissen, legt eine 28‑Tage‑Nachweis‑Pflicht fest, streicht Norwegen aus einer Ausnahmeliste und definiert Hochinzidenz‑Staaten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 1a legt fest, dass ein negatives Testergebnis nur sieben Tage nach Probenahme gültig ist und bei Einreise aus EU/EWR‑Ländern sowie der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan gelten kann, sofern das Zielland nicht in Anlage B steht.
  • Der Wortlaut in § 6a Abs. 2 wird von „bei Vorlage eines neuen ärztlichen Zeugnisses oder Testergebnisses“ zu „alle 28 Tage“ geändert, sodass ein ärztliches Zeugnis regelmäßig alle vier Wochen vorgelegt werden muss.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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