<!--[-->Erklärung des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheits‑Kollektivvertrags zur Satzung (2021)<!--]-->
Erklärung des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheits‑Kollektivvertrags zur Satzung (2021)
Verordnung vom 30.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 30. März 2021 erklärt den Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheits‑Kollektivvertrag zur Satzung, sodass die tariflichen Regelungen für alle entsprechenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Vorarlberg gelten, mit diversen Ausnahmen.
Bundesministerium für Arbeit3/30/2021XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 30. März 2021 erklärt den Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheits‑Kollektivvertrag zur Satzung, sodass die tariflichen Regelungen für alle entsprechenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Vorarlberg gelten, mit diversen Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Vorarlberg, mit Ausnahmen für öffentliche Einrichtungen, Heilbäder, Rettungsdienste und bestimmte private Kinderbetreuungen.
  • Für befristete Arbeitsverhältnisse im Rahmen von Fördermaßnahmen gilt die Satzung nur für bestimmte Paragraphen (13 Abs. 4 Lit. e und 11a Abs. 1‑3).
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