Zusammenfassung
Die Zweite Transparenzdatenbank‑Ersparnisse‑Verordnung 2020 definiert, welche ertragsteuerlichen Ersparnisse nach dem Transparenzdatenbankgesetz gelten. Sie listet 18 verschiedene Steuerbefreiungen und -vergünstigungen auf, die ab dem 1. April 2021 gültig sind.Bundesministerium für Finanzen3/30/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Zweite Transparenzdatenbank‑Ersparnisse‑Verordnung 2020 definiert, welche ertragsteuerlichen Ersparnisse nach dem Transparenzdatenbankgesetz gelten. Sie listet 18 verschiedene Steuerbefreiungen und -vergünstigungen auf, die ab dem 1. April 2021 gültig sind.Schwerpunkte
- Steuerbefreiungen im Lohnzettel, die bereits im Einkommensteuergesetz § 3 Abs. 1 geregelt sind.
- Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen für begünstigte Einrichtungen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.