<!--[-->Verlängerung der Dienstfreistellung für COVID‑19‑Risikogruppen bis 31. Mai 2021<!--]-->
Verlängerung der Dienstfreistellung für COVID‑19‑Risikogruppen bis 31. Mai 2021
Verordnung vom 30.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die für COVID‑19‑Risikogruppen geltende Dienstfreistellung von 31. März 2021 auf 31. Mai 2021; das Inkrafttreten ist der 1. April 2021.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport3/30/2021XXVII
Gesundheit
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die für COVID‑19‑Risikogruppen geltende Dienstfreistellung von 31. März 2021 auf 31. Mai 2021; das Inkrafttreten ist der 1. April 2021.

Schwerpunkte

  • Die Dienstfreistellung für Beschäftigte in der COVID‑19‑Risikogruppe wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
  • Die gesetzliche Grundlage für die Fristverlängerung ist in den genannten Absätzen des Gehalts‑ und Vertragsbedienstetengesetzes verankert.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.