Verlängerung der Dienstfreistellung für COVID‑19‑Risikogruppen bis 31. Mai 2021
Verordnung vom 30.03.2021Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die für COVID‑19‑Risikogruppen geltende Dienstfreistellung von 31. März 2021 auf 31. Mai 2021; das Inkrafttreten ist der 1. April 2021.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport3/30/2021XXVII
Gesundheit
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die für COVID‑19‑Risikogruppen geltende Dienstfreistellung von 31. März 2021 auf 31. Mai 2021; das Inkrafttreten ist der 1. April 2021.Schwerpunkte
- Die Dienstfreistellung für Beschäftigte in der COVID‑19‑Risikogruppe wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
- Die gesetzliche Grundlage für die Fristverlängerung ist in den genannten Absätzen des Gehalts‑ und Vertragsbedienstetengesetzes verankert.
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