Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um drei neue kontaminierte Standorte und legt deren Prioritätenklassen fest. Die überarbeiteten Anhänge 2 und 3 gelten ab dem 01.04.2021.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/31/2021XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um drei neue kontaminierte Standorte und legt deren Prioritätenklassen fest. Die überarbeiteten Anhänge 2 und 3 gelten ab dem 01.04.2021.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt dem § 2 der Altlastenatlas‑VO einen neuen Absatz 30 hinzu, in dem die Änderungen beschrieben werden.
- Im Anhang 2 wird ein neuer Eintrag K32 (Perboratanlage Treibach‑Althofen) aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.