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Novelle 2020 des Altlastenatlas – Ergänzung um neue Altlast‑Einträge
Verordnung vom 31.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um drei neue kontaminierte Standorte und legt deren Prioritätenklassen fest. Die überarbeiteten Anhänge 2 und 3 gelten ab dem 01.04.2021.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/31/2021XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um drei neue kontaminierte Standorte und legt deren Prioritätenklassen fest. Die überarbeiteten Anhänge 2 und 3 gelten ab dem 01.04.2021.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt dem § 2 der Altlastenatlas‑VO einen neuen Absatz 30 hinzu, in dem die Änderungen beschrieben werden.
  • Im Anhang 2 wird ein neuer Eintrag K32 (Perboratanlage Treibach‑Althofen) aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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