<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (C‑SchVO) – Unterricht, Tests und Masken<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (C‑SchVO) – Unterricht, Tests und Masken
Verordnung vom 01.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von März 2021 ändert die COVID‑19‑Schulverordnung für das Schuljahr 2020/21. Sie erlaubt das Verschieben von Lerninhalten, regelt ortsungebundenen Unterricht, Schnelltests und Maskenpflicht sowie einen Schichtbetrieb für Präsenzunterricht.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/1/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Schulwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von März 2021 ändert die COVID‑19‑Schulverordnung für das Schuljahr 2020/21. Sie erlaubt das Verschieben von Lerninhalten, regelt ortsungebundenen Unterricht, Schnelltests und Maskenpflicht sowie einen Schichtbetrieb für Präsenzunterricht.

Schwerpunkte

  • Die Schulleitung darf in Absprache mit den Lehrpersonen Lernstoff von einem Semester ins nächste verschieben, um fehlende Unterrichtszeit auszugleichen.
  • Falls vor dem 6. April 2021 keine Schularbeit stattgefunden hat, kann bis zum Ende des Sommersemesters 2021 in jeder Klasse eine nachgeholte Schularbeit durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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