<!--[-->Änderung der IG‑L‑Messkonzeptverordnung 2012 (Verordnung 154/2021)<!--]-->
Änderung der IG‑L‑Messkonzeptverordnung 2012 (Verordnung 154/2021)
Verordnung vom 08.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 154/2021 ändert die Messkonzeptverordnung für Luftimmissionen von 2012. Sie führt neue Begriffe ein, erweitert die zu messenden Schadstoffe und legt fest, wie Messstellen zu positionieren und zu melden sind.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/8/2021XXVII
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 154/2021 ändert die Messkonzeptverordnung für Luftimmissionen von 2012. Sie führt neue Begriffe ein, erweitert die zu messenden Schadstoffe und legt fest, wie Messstellen zu positionieren und zu melden sind.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Arsen, Kadmium und Nickel“ wird aus der Aufzählung im ersten Absatz entfernt, sodass diese Stoffe nicht mehr zu den verpflichtend zu messenden Substanzen gehören.
  • In § 1 Abs. 2 wird die Messung von Blei (Pb) in PM10 als verpflichtende Größe zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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