Zusammenfassung
Die Verordnung 154/2021 ändert die Messkonzeptverordnung für Luftimmissionen von 2012. Sie führt neue Begriffe ein, erweitert die zu messenden Schadstoffe und legt fest, wie Messstellen zu positionieren und zu melden sind.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/8/2021XXVII
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 154/2021 ändert die Messkonzeptverordnung für Luftimmissionen von 2012. Sie führt neue Begriffe ein, erweitert die zu messenden Schadstoffe und legt fest, wie Messstellen zu positionieren und zu melden sind.Schwerpunkte
- Der Begriff „Arsen, Kadmium und Nickel“ wird aus der Aufzählung im ersten Absatz entfernt, sodass diese Stoffe nicht mehr zu den verpflichtend zu messenden Substanzen gehören.
- In § 1 Abs. 2 wird die Messung von Blei (Pb) in PM10 als verpflichtende Größe zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte aufgenommen.
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