Zusammenfassung
Die Verordnung 155/2021 legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie definiert Lohnstufen, Stückentgelte und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit4/8/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 155/2021 legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie definiert Lohnstufen, Stückentgelte und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern diese Tätigkeit nicht bereits anderweitig geregelt ist.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 einen Stundenlohn von 8,80 € festlegt.
Dokumente (PDFs)
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