<!--[-->Anpassung der Abschlussprüfungen 2020/21 wegen COVID‑19<!--]-->
Anpassung der Abschlussprüfungen 2020/21 wegen COVID‑19
Verordnung vom 09.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von April 2021 ändert die Abschlussprüfungsregeln für das Schuljahr 2020/21: Sie erlaubt die Wiederholung mündlicher Prüfungen, legt neue Fristen und Vorgaben für schriftliche Klausuren fest und führt COVID‑19‑Nachweise für den Zutritt zu Prüfungsorten ein. Die Änderungen gelten vom 19. April bis zum 31. August 2021.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/9/2021XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von April 2021 ändert die Abschlussprüfungsregeln für das Schuljahr 2020/21: Sie erlaubt die Wiederholung mündlicher Prüfungen, legt neue Fristen und Vorgaben für schriftliche Klausuren fest und führt COVID‑19‑Nachweise für den Zutritt zu Prüfungsorten ein. Die Änderungen gelten vom 19. April bis zum 31. August 2021.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz zu § 4 erlaubt die Wiederholung mündlicher Prüfungen zum Haupttermin der Abschlussprüfungen im Jahr 2021.
  • Die neuen Absätze 4‑7 zu § 6 regeln, dass Anträge auf mündliche Teilprüfungen bis zum 23. April 2021 gestellt werden können, legen die Mindestanzahl und Fächerwahl für schriftliche Klausuren fest und definieren COVID‑19‑Nachweise für den Zutritt zu Prüfungsorten.
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