Zusammenfassung
Die 160. Verordnung legt neue Gerichtsgebühren fest, die wegen der Preissteigerungen im Dezember 2020 angepasst werden. Viele Gebühren steigen leicht, die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2021, ein Teil erst ab dem 1. Jänner 2022.Bundesministerium für Justiz4/9/2021XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die 160. Verordnung legt neue Gerichtsgebühren fest, die wegen der Preissteigerungen im Dezember 2020 angepasst werden. Viele Gebühren steigen leicht, die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2021, ein Teil erst ab dem 1. Jänner 2022.Schwerpunkte
- Die Verordnung passt die Gerichtsgebühren an die Inflation an und erhöht damit viele Gebühren um etwa 5‑10 %.
- Einzelne Grundbeträge werden konkret erhöht: § 21 Abs. 4 von 8,80 € auf 9,40 €, § 26 Abs. 4 von 441 € auf 470 €, § 31 Abs. 1 von 22 € auf 23 €.
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