8. Novelle der 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Besuchs‑ und Datumsänderungen)
Verordnung vom 09.04.2021Zusammenfassung
Die 8. Novelle zur COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung begrenzt Besucherzahlen in Pflegeeinrichtungen, korrigiert Datumsangaben und fügt einen neuen Absatz hinzu; alle Änderungen gelten ab dem 11. April 2021.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/9/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 8. Novelle zur COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung begrenzt Besucherzahlen in Pflegeeinrichtungen, korrigiert Datumsangaben und fügt einen neuen Absatz hinzu; alle Änderungen gelten ab dem 11. April 2021.Schwerpunkte
- Besuche in Pflegeeinrichtungen dürfen höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Woche umfassen.
- Im Absatz 1 von § 26 wird das Datum „16. April“ durch „20. April“ ersetzt.
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