Änderung des Datums in § 22 Abs. 7 der Luftverkehrsbetreiberzeugnis‑ und Flugbetriebs‑Verordnung
Verordnung vom 13.04.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 167/2021 passt das Datum in § 22 Absatz 7 der Luftverkehrsbetreiberzeugnis‑ und Flugbetriebs‑Verordnung von 01.04.2020 auf den 1. Mai 2021 an.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/13/2021XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 167/2021 passt das Datum in § 22 Absatz 7 der Luftverkehrsbetreiberzeugnis‑ und Flugbetriebs‑Verordnung von 01.04.2020 auf den 1. Mai 2021 an.Schwerpunkte
- Das Datum in § 22 Absatz 7 wird von 01.04.2020 auf den 1. Mai 2021 geändert.
- Die Änderung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
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