Zusammenfassung
Die Verordnung 2021/170 ändert die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 und führt neue Regelungen für Prüfungen, Aufnahmsprüfungen, Schichtbetrieb und ortsungebundenen Unterricht ein. Die Änderungen gelten für das Schuljahr 2020/21 und treten teilweise sofort nach Kundmachung in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/15/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2021/170 ändert die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 und führt neue Regelungen für Prüfungen, Aufnahmsprüfungen, Schichtbetrieb und ortsungebundenen Unterricht ein. Die Änderungen gelten für das Schuljahr 2020/21 und treten teilweise sofort nach Kundmachung in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 6 wird zu § 7 hinzugefügt und regelt, dass Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, die vor dem Haupttermin 2021 zugelassen wurden, die am 19. Mai 2021 geltenden Prüfungsbestimmungen anwenden müssen.
- In § 11 Abs. 3 wird nach dem Wort „Berufsschulen“ ein Hinweis auf das Schulzeitgesetz (§ 2 Abs. 2 Z 1 lit. c) eingefügt.
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