9. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Änderungen von § 25/§ 26)
Verordnung vom 16.04.2021Zusammenfassung
Die 9. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung ändert das Inhaltsverzeichnis, § 25 und § 26: Sie entfernt den Hinweis „Burgenland“, passt Datumsangaben an und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkraft‑ und Ablaufdatum einzelner Bestimmungen regelt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/16/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 9. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung ändert das Inhaltsverzeichnis, § 25 und § 26: Sie entfernt den Hinweis „Burgenland“, passt Datumsangaben an und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkraft‑ und Ablaufdatum einzelner Bestimmungen regelt.Schwerpunkte
- Der Hinweis „Burgenland“ wird aus § 25 entfernt, sodass die Regelung künftig nicht mehr auf das Bundesland begrenzt ist.
- In § 26 Abs. 1 werden die Datumsangaben von „25. April“ auf „2. Mai“ und von „20. April“ auf „28. April“ korrigiert.
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