Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. April 2021 ändert die COVID‑19‑Sonderregelungen für Strafverfahren: Sie gilt nur noch für Wien und Niederösterreich und läuft bis zum 25. April 2021. Zusätzlich wird ein neuer Absatz in § 8 eingefügt, der das Inkrafttreten dieser Änderungen festlegt.Bundesministerium für Justiz4/16/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. April 2021 ändert die COVID‑19‑Sonderregelungen für Strafverfahren: Sie gilt nur noch für Wien und Niederösterreich und läuft bis zum 25. April 2021. Zusätzlich wird ein neuer Absatz in § 8 eingefügt, der das Inkrafttreten dieser Änderungen festlegt.Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 5 Abs. 1 wird geändert: Statt "in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bis zum Ablauf des 18. April 2021" lautet die Formulierung nun "in Wien und Niederösterreich bis zum Ablauf des 25. April 2021".
- Ein neuer Absatz 14 wird zu § 8 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 5 Abs. 1 am 19. April 2021 in Kraft tritt.
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