<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Vorkehrungen im Strafvollzug (2021)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Vorkehrungen im Strafvollzug (2021)
Verordnung vom 16.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Eindämmung von COVID‑19 im Strafvollzug wurde im April 2021 angepasst: Der Geltungsbereich wird auf Wien und Niederösterreich beschränkt, das Inkrafttretungsdatum geändert und ein neuer Absatz 14 in § 10 eingefügt, der am 19. April 2021 wirksam wird.
Bundesministerium für Justiz4/16/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Eindämmung von COVID‑19 im Strafvollzug wurde im April 2021 angepasst: Der Geltungsbereich wird auf Wien und Niederösterreich beschränkt, das Inkrafttretungsdatum geändert und ein neuer Absatz 14 in § 10 eingefügt, der am 19. April 2021 wirksam wird.

Schwerpunkte

  • Der geografische Geltungsbereich wird von Wien, Niederösterreich und Burgenland auf nur noch Wien und Niederösterreich reduziert.
  • Das im alten Text genannte Datum 18. April 2021 wird durch das neue Datum 25. April 2021 ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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