Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2021 – Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Rindern
Verordnung vom 20.04.2021Zusammenfassung
Die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2021 regelt, dass jedes Rind mit einer herkömmlichen und einer elektronischen Ohrmarke versehen werden muss. Landwirte müssen ein Bestandsverzeichnis führen und alle Tierbewegungen innerhalb kurzer Fristen an eine zentrale Datenbank melden.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/20/2021XXVII
Gesundheit
Agrarpolitik
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2021 regelt, dass jedes Rind mit einer herkömmlichen und einer elektronischen Ohrmarke versehen werden muss. Landwirte müssen ein Bestandsverzeichnis führen und alle Tierbewegungen innerhalb kurzer Fristen an eine zentrale Datenbank melden.Schwerpunkte
- Jedes Rind muss mit einer herkömmlichen Ohrmarke am rechten Ohr und einer elektronischen Ohrmarke am linken Ohr gekennzeichnet werden; beide tragen den Ländercode „AT“ und einen neunstelligen Code.
- Rinderhalter führen für jedes Betrieb ein Bestandsverzeichnis (Papier‑ oder elektronisch) und erfassen dort Geburtsdaten, Geschlecht, Rasse, Mutter‑Ohrmarke und alle Zu‑ und Abgänge.
Dokumente (PDFs)
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