<!--[-->Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2021 – Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Rindern<!--]-->
Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2021 – Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Rindern
Verordnung vom 20.04.2021

Zusammenfassung

Die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2021 regelt, dass jedes Rind mit einer herkömmlichen und einer elektronischen Ohrmarke versehen werden muss. Landwirte müssen ein Bestandsverzeichnis führen und alle Tierbewegungen innerhalb kurzer Fristen an eine zentrale Datenbank melden.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/20/2021XXVII
Gesundheit
Agrarpolitik
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2021 regelt, dass jedes Rind mit einer herkömmlichen und einer elektronischen Ohrmarke versehen werden muss. Landwirte müssen ein Bestandsverzeichnis führen und alle Tierbewegungen innerhalb kurzer Fristen an eine zentrale Datenbank melden.

Schwerpunkte

  • Jedes Rind muss mit einer herkömmlichen Ohrmarke am rechten Ohr und einer elektronischen Ohrmarke am linken Ohr gekennzeichnet werden; beide tragen den Ländercode „AT“ und einen neunstelligen Code.
  • Rinderhalter führen für jedes Betrieb ein Bestandsverzeichnis (Papier‑ oder elektronisch) und erfassen dort Geburtsdaten, Geschlecht, Rasse, Mutter‑Ohrmarke und alle Zu‑ und Abgänge.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.