Zusammenfassung
Die Verordnung 2021 führt für Kleinsendungen bis 150 Euro neue Warennummern ein, die den jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz (5 %, 10 %, 13 % oder 20 %) abbilden, und legt deren Anwendungsbedingungen fest.Bundesministerium für Finanzen4/20/2021XXVII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2021 führt für Kleinsendungen bis 150 Euro neue Warennummern ein, die den jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz (5 %, 10 %, 13 % oder 20 %) abbilden, und legt deren Anwendungsbedingungen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert die Zollanmeldungs‑Verordnung 2016, indem im Anhang 1, Titel II, Abschnitt C, Feld 33 neue Warennummern eingeführt werden, die an den jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz (5 %, 10 %, 13 %, 20 %) gekoppelt sind.
- Die neuen Warennummern dürfen nur für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro verwendet werden und gelten solange die nationalen Einfuhrsysteme noch nicht an den EU‑Durchführungsbeschluss 2019/2151 angepasst wurden.
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